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BAfF - Berliner Allianz für Freiheitsrechte

Berliner Allianz für Freiheitsrechte für die Sicherung grundgesetzlich garantierter Freiheit hat sich gegründet!

Am 11. April 2018 hat sich die Berliner Allianz für Freiheitsrechte gegen das von Thomas Heilmann, Heinz Buschkowsky und anderen angestrebte Volksbegehren gegründet. Die Berliner Allianz für Freiheitsrechte will, dass sich Parteien und Zivilgesellschaft gleichermaßen gegen den Ausbau von Videoüberwachung und für die Freiheitsrechte der Menschen einsetzen.

Max Althoff, Rechtsanwalt, erklärt dazu: „Die geplante massenhafte Videoüberwachung der Initiative mit dem irreführenden Namen ‚Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz‘ stellt die Menschen unter Generalverdacht, schafft Misstrauen und verändert die Art, wie wir miteinander umgehen. Eine Ausweitung der Videoüberwachung oder gar eine Tonüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir daher ab. Videoüberwachung ist der Einstieg in ein umfassendes Überwachungssystem für mehr Kontrolle über jeden von uns.“

Maximilian Blum, Sprecher der LAG Netzpolitik der Linken ergänzt: „Mit der vom Volksbegehren angestrebten ‚intelligenten Technik‘ der Videoüberwachung sollen mittels eines ’speziellen Algorithmus‘ ‚potentiell gefährliche Situationen‘ in ‚automatischer Früherkennung‘ identifiziert werden. Hieraus geht eindeutig hervor, dass es nicht nur um Täteraufklärung geht, sondern um die massenhafte Überwachung von Personen, denen ausgehend von entsprechenden Algorithmen ein mehr oder weniger großes Potential zur Begehung einer Straftat pauschal zugesprochen wird. Eine so umfassende Überwachungstechnologie schlägt schnell von einer Verhaltensanalyse in eine Verhaltenssteuerung um.“

Aus Sicht der Berliner Allianz für Freiheitsrechte führt ein Ausbau der Videoüberwachung niemals zu mehr Sicherheit. „Sie kann nur ein rein subjektives Unsicherheitsgefühl beruhigen, führt letztendlich aber nur zur Verlagerung der Kriminalität an andere Orte“, so Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise. „Zielgerechter wäre es, wenn die Ursachen der Probleme analysiert würden und die Politik sich aktiv mit deren Beseitigung beschäftigte, anstatt weiter auf eine Politik der Verdrängung und Repression zu setzen.“

Alexander Spies, der ehemalige Vorsitzende der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus, ergänzt: „Mit der Fokussierung auf Videoüberwachung machen sich die Initiatoren einen schlanken Fuß, führen die Menschen und ihre Sorgen in die Irre und verweigern tatsächliche Antworten auf sicherheitspolitische Fragestellungen. Damit setzt das Volksbegehren den Weg der Berliner CDU fort, den diese schon als Teil des Senats verfolgte: die reine Verschleppung der Probleme.“

Auch das massenhafte Speichern von Daten stößt bei der Berliner Allianz für Freiheitsrechte auf erhebliche Kritik. Dazu Werner Hülsmann, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz: „Es ist bekannt, dass das massenhafte Speichern von Daten weitere Begehrlichkeiten weckt und immer auch die Gefahr birgt, dass diese abhanden kommen. Das Grundrecht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung kann bei Nutzung so einer Masseninfrastruktur nicht garantiert werden. Deshalb stellt ein Ausbau der Überwachung sogar ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Die gewonnenen Ton- und Videodaten werden aufgrund der riesigen Masse nur automatisch ausgewertet. Ob hier Ballspiele von Schlägereien unterschieden werden können, ist höchst fraglich. Ein direktes Eingreifen bei einer Gefahr findet nicht statt, weil Kameras niemals eingreifen und einer bedrängten Person helfen können. Das bringt kein Mehr an Sicherheit, und auch keine Polizist*in ist bei einer gefährlichen Situation tatsächlich vor Ort.“

Auch rechtlich sei das Volksbegehren zweifelhaft. Louisa Hattendorff, Sprecherin der Grünen Jugend Berlin, führt aus: „Das Volksbegehren weckt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Es sollen auch massenhaft Tonaufnahmen erhoben und einen Monat gespeichert werden. Der Gesetzeswortlaut lässt jede Verhältnismäßigkeit vermissen. Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass gerade ein ehemaliger Justizsenator so leichtfertig mit den Grenzen unseres Grundgesetzes und den Freiheiten der Menschen umgeht.“

Rebecca Cotton sagt: „Wir wollen, dass der Schutz der Privatsphäre, welche sich in Verbindung mit dem einzigen nicht einschränkbaren Grundrecht, der Menschenwürde, aus der Verfassung ableitet (Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), erhalten bleibt. Dieser Schutz darf nicht unter dem Deckmantel der Sicherheit der Bürger*innen zur Ausweitung der Macht und Informationshoheit des Staates ausgehöhlt werden.“

Axel Bussmer von der Humanistischen Union ergänzt: „Aufgrund der zahlreichen, inzwischen von Fachleuten, der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Verbänden geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken fordern wir die Senatsverwaltung auf, das Gesetzesvorhaben dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zur rechtlichen Prüfung vorzulegen und keine Gespräche mit dem Überwachungsbündnis zu führen.“