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FIfF-Ko 4/09 - Parteien vernachlässigen den Datenschutz

Das Thema Datenschutz klettert immer weiter nach oben auf der Agenda der Politik in Deutschland. In den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl 2009 wird „Datenschutz mit Augenmaß“ verlangt und dass der Bürger darauf vertrauen können muss, „dass seine Daten vor Missbrauch geschützt sind.“ Die Grünen verlangen sogar die Verankerung des Datenschutzes als Bürgerrecht im Grundgesetz. Die Autoren der Studie „Parteien und Datenschutz - Datenschutzpraxis deutscher Parteien und parteinaher Organisationen“ nahmen die Bundestagswahl 2009 zum Anlass, um zu untersuchen, wie die Parteien selbst mit dem Datenschutz umgehen. Analysiert wurden u. a. die Verfahren bei Online-Spenden oder das Vorhandensein eines datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnisses. Das Ergebnis der Studie besagt, dass keine der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien beim Thema Datenschutz uneingeschränkt gesetzeskonform handelt. Insgesamt wurden rund ein Drittel der messbaren Verstöße von Parteien und deren verwandten Organisationen auch begangen und somit entsprechende gesetzliche Vorschriften missachtet. [...]

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