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Kommentierte Linksammlung zur Elektronischen Gesundheitskarte

Zusammengestellt von Jan Kuhlmann


Die gesetzlichen Grundlagen der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) finden sich hier:

Daraus kann man ersehen, dass ursprünglich zu den Anwendungen der eGK auch der Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Arztbrief gehören sollten – Anwendungen, die die eGK auch weiterhin ermöglichen muß, obwohl sie noch nicht implementiert werden.


Mit der Einführung der eGK gemäß dieser Vorschrift ist die Gematik GmbH beauftragt, auf deren Website sich Fachkonzepte,  Spezifikationen und zahlreiche weitere Texte zur eGK befinden:


Eher populär gehaltene Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit, werbend für die eGK:


Rechtsgrundlagen der eGK:


Die Startseite einer Koalition von Ärzteverbänden und Datenschützern gegen die eGK ist dort:


Unerwünschte Informationen zu den geplanten Ersparnissen und Kosten der eGK enthält ein Dokument der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton, das für die Gematik erstellt und vom Chaos Computer Club veröffentlicht wurde:


Mit der eGK werden gleichzeitig mehrere Zwecke verfolgt:

  • Die eGK soll das gleiche leisten, was bisher die Krankenversichertenkarte (KVK) leistete. Ein Überblick über die Funktionen der KVK, angefertigt vom Projektmanager Peter Debold, der für ihre Einführung das Projektmanagement gemacht hat, ist hier: http://www.debold-lux.com/html/gvksysteme.html .
  • Sie soll die bisherigen Papier-Rezepte für Medikamente ersetzen, und als Transportmittel des elektronischen Rezepts dienen. Bisher werfen die Patienten mehr als 10 % der Arzneimittelverordnungen weg, ohne dass technisch möglich wäre, dass das jemand bemerkt. (Es werden laut „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“ in Deutschland viel zu viele Medikamente verschrieben, siehe zB: http://www.ksta.de/html/artikel/1246275418271.shtml ) In Zukunft werden sowohl Ärzte als auch Apotheker all diese nicht eingelösten Rezepte sehen können, was den Absatz der Pharma-Industrie noch weiter fördern wird. Nebenbei werden Versandapotheken, die teilweise erheblich preiswerter waren,  damit für die absehbare Zukunft unmöglich gemacht. Fachkonzept des elektronischen Rezepts ist hier: http://www.gematik.de/upload/gematik_VOD_Fachkonzept_VODM_V2.6.0_3792.pdf


Für neue Abrechnungsmodelle, die Krankenkassen für einen Teil ihrer Patienten anbieten, und denen sich Patienten einzeln anschliessen können, wird ein Medium benötigt, das die Zugehörigkeit eines Patienten zu einem solchen Modell dokumentiert und sicherstellt, dass genau die Patienten, die einem solchen Modell angehören, nach diesem behandelt werden und die anderen anders. Ein solches Abrechnungsmodell ist das bereits im Gesetz stehende Hausarztmodell, siehe hier:

Die Speicherung der Zugehörigkeit zu einem solchen Modell ist in den „freiwilligen Anwendungen“ der eGK möglich.


Die Anwendungen, die eigentlich mit der eGK kommen sollen, sind der elektronische Arztbrief und die elektronische Krankenakte. Beide sollen in der derzeit geplanten Version nicht enthalten sein. Eine so reduzierte Version der eGK wird weder von der IT Industrie noch von Krankenkassen für sinnvoll gehalten.


Die freiwillige Anwendung, die mit dem Rollout kommen soll, ist der elektronische Notfalldatensatz, siehe


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