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Kommentierte Linksammlung zur Elektronischen GesundheitskarteMitwirkende: Jan Kuhlmann
Zusammengestellt von Jan KuhlmannDie gesetzlichen Grundlagen der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) finden sich hier: Daraus kann man ersehen, dass ursprünglich zu den
Anwendungen der eGK auch der Zugriff auf die elektronische Patientenakte und
den Arztbrief gehören sollten – Anwendungen, die die eGK auch weiterhin
ermöglichen muß, obwohl sie noch nicht implementiert werden. Mit der Einführung der eGK gemäß dieser Vorschrift ist die Gematik GmbH beauftragt, auf deren Website sich Fachkonzepte, Spezifikationen und zahlreiche weitere Texte zur eGK befinden: Eher populär gehaltene Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit, werbend für die eGK: Rechtsgrundlagen der eGK: Die Startseite einer Koalition von Ärzteverbänden und Datenschützern gegen die eGK ist dort: Unerwünschte Informationen zu den geplanten Ersparnissen und Kosten der eGK enthält ein Dokument der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton, das für die Gematik erstellt und vom Chaos Computer Club veröffentlicht wurde: Mit der eGK werden gleichzeitig mehrere Zwecke verfolgt:
Die Speicherung der Zugehörigkeit zu einem solchen Modell ist in den „freiwilligen Anwendungen“ der eGK möglich. Die Anwendungen, die eigentlich mit der eGK kommen sollen, sind der elektronische Arztbrief und die elektronische Krankenakte. Beide sollen in der derzeit geplanten Version nicht enthalten sein. Eine so reduzierte Version der eGK wird weder von der IT Industrie noch von Krankenkassen für sinnvoll gehalten.
Die freiwillige Anwendung, die mit dem Rollout kommen soll, ist der elektronische Notfalldatensatz, siehe |
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