Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Themen Arbeitskreis RUestung und INformatik Veranstaltungsbericht
 

Veranstaltungsbericht

Zivilklausel der Universität Bremen – lebendiges Leitziel oder unnötiger Ballast? -- Bericht über eine Veranstaltung der Arbeitsgruppe Theoretische Informatik an der Universität Bremen und der FIfF-Regionalgruppe Bremen am 13. Juni 2013

Die Verflechtung von Rüstung und Informatik ist seit seiner Gründung eines der zentralen Themen des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF). Ein Thema das nicht an Aktualität verliert, solange die Informationstechnologie beständig zur Weiterentwicklung der Militärtechnologie beiträgt. Dass an dieser Verflechtung die Hochschulen alles andere als unbeteiligt sind, nahmen die Arbeitsgruppe Theoretische Informatik an der Universität Bremen und die FIfF-Regionalgruppe Bremen zum Anlass, am vergangenen Donnerstag im Rahmen der antimilitaristischen  Aktionstage, über das Für und Wider von universitären Zivilklauseln1 zu diskutieren.
Die Titelfrage „Zivilklausel der Universität Bremen – lebendiges Leitziel oder unnötiger Ballast?“ beantwortete der vortragende Prof. Dr. Hans-Jörg Kreowski direkt zu Anfang seines Vortrages: „Das Militär hat in der Bildung nichts verloren. Deshalb bin ich für eine Zivilklausel.“
Dem aktuellen Trend, Krieg wieder salonfähig zu machen – sei es über Bundeswehr-Karriere-Trucks an Schulen und Arbeitsämtern, Bundeswehr Briefmarken auf den Postämtern oder universitäre Forschung für die Rüstungsindustrie – gelte es ein klares Nein entgegenzusetzen.
Im Folgenden stellte  Hans-Jörg Kreowski die Geschichte der Zivilklausel an der Universität Bremen von ihren Anfängen in der Mitte der 80er Jahre über ihr beständiges Infrage stellen und ihre erneute Bestätigung – zuletzt am 25. Januar 2012 – dar. Dem aktuellen Bekenntnis zur Zivilklausel, welches mit einer großen Mehrheit erfolgt war, stellte er die tatsächlich immer wieder bekannt werdenden Verstöße gegen dieselbe gegenüber. Da es selbst Uni-intern keine vollständigen Listen über laufende Forschungsprojekte gäbe, sei es zudem schwer, solche Verstößt bekannt zumachen geschweige denn zu verhindern.
In einem Exkurs wies Kreowski auf die besondere Relevanz einer Zivilklausel in Bezug auf die Informatik hin, indem er ihren Anteil an der Entwicklung sogenannter autonomer Waffen skizzierte.
In die anschließende Diskussion trug er unter anderem die Frage hinein, inwieweit die Zivilklausel auch auf die Lehre auszuweiten sei. Denn wenn Informatikstudienerde in Forschungsprojekten beispielsweise Unterwasserroboter bauten, stelle sich doch die Frage wie sehr diese nicht nur implizit militärisch verwertbar, sondern vielmehr explizit auf eine solche Verwertung ausgerichtet seien. Auch sei zum Beispiel ein großer Teil der Studierenden, die ein sogenanntes duales Studium2 absolvierten in Rüstungsunternehmen beschäftigt. Inwieweit sich die Kooperation der Universität mit den fraglichen Unternehmen im Rahmen des dualen Studiums noch im Rahmen der Zivilklausel bewege, sei überaus fraglich.
Eine Frage, die im Rahmen der Diskussion immer wieder aufgeworfen wurde und die Viele aus der Veranstaltung mitgenommen haben dürften, ist diejenige, warum sich so wenige (InformatikerInnen), Studierende wie Lehrende, mit der so offensichtlichen Verflechtung von Informatik und Rüstung beschäftigen zu wollen scheinen, wie auch die eher übersichtliche TeilnehmerInnenzahl vermuten lies.