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FIfF-Ko 2/2007: Das Auge, das alles sieht, ... Anmerkungen zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze

Von Marie-Theres Tinnefeld

Vom Erfinder der Lehre von der Gewaltenteilung, von dem französischen Staatslehrer und Weltenbürger Montesquieu stammt der
Satz: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig kein Gesetz zu machen.“ Dieser einfache und
doch so prägnante Gedanke macht sehr nachdenklich, wenn wir die Lawine der Sicherheitsgesetze betrachten, die vom deutschen
Gesetzgeber verabschiedet worden sind oder noch geplant werden. Heribert Prantl bezeichnet die Entwicklung als „Angriff auf die
Bastion  des  Rechts“,  die  mit  der  Rechtsprechungslinie  des  Bundesverfassungsgerichts  kaum  vereinbar  sei.  Es  liegt  der  Gedanke  nahe, dass Deutschland und andere westliche Demokratien im Kampf gegen den islamistischen Terror die Grenze zwischen kluger Vorsorge und drückender Angst nicht mehr sehen. Mit anderen Worten: Allem Anschein nach sehen sich diese Staaten durch das allgegenwärtige Risiko des Terrors ermächtigt, mit Hilfe einer uferlosen Ausweitung der Sicherheitsforderungen als normale Technik des Regierens den Ausnahmezustand einzusetzen. Wenn dem so ist, dann würden die Drahtzieher der Terrornetzwerke, den Globus
beherrschen; sie spekulieren darauf, dass Staaten sie zum Weltfeind erklären und sich das staatliche Auge tendenziell auf alles und
jeden richtet, insbesondere aber auf die Privat- und Kommunikationssphäre des Citoyen. Gleichzeitig besteht für jede Person die
Gefahr durch Erfassungsraster bzw. Profiling unter Generalverdacht gestellt zu werden.

Den gesamten Text finden Sie in der FIfF-Kommunikation 2/2007 "Frau kann gar nicht früh genug anfangen - Frauen in die Informatik!".