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FIfF-Ko 1/2008: Die Haftung von Webseitenbetreibern aus Sicht der deutschen Rechtsprechung

Von Alexander González

Zahlreiche deutsche Gerichte haben sich in jüngster Zeit mit der Frage beschäftigt, inwieweit Webakteure für Rechtsverletzungen Dritter im Internet haften. Hierbei geht es insbesondere um die Haftung bei Internetauktionen,  Web- und Diskussionsforen, Onlinelexika wie Wikipedia, Datensammlungen mit Film-, Foto-, Musik- oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken. Die Rechtsprechung bewegt sich hier in einem Spannungsfeld zwischen den Interessen der Internetakteure an freier Informations- und Meinungsvermittlung im Netz und den Interessen von Rechteinhabern, deren Rechte verletzt werden oder der Notwendigkeit des Jugendschutzes und der Vermeidung von Straftaten.
In diesem Beitrag werden einige wichtigere Urteile aus jüngster Zeit kurz vorgestellt. Ingesamt lässt sich eine viel kritisierte Tendenz der Rechtsprechung ausmachen, den Betreibern von Internetplattformen zusehends weit reichende Prüfungspfl ichten über die Inhalte aufzubürden, welche Dritte dort einstellen.

Der Artikel ist als PDF verfügbar.

Den Text finden Sie in der FIfF-Kommunikation 1/2008 "Wissen".