FIfF-Ko 3/2008: Datenschutz – Ein Qualitätsmerkmal bei der Softwareentwicklung? Erwartung der Kunden versus Wirklichkeit der Hersteller
Von Werner Hülsmann
Wenn betriebliche Datenschutzbeauftragte nach der Berücksichtigung des Datenschutzes bei der Auswahl der Software fragen, bekommen sie oft zu hören: „Das Produkt wird doch in Deutschland verkauft, da wird es schon deutschen Datenschutzanforderungen genügen“, oder „Das Produkt wird auch von der Firma (beliebiger größerer Konzern) eingesetzt und wenn die das einsetzen wird das schon in Ordnung sein.“
Kaum eine Software, kaum ein EDV-System, kommt heute ohne die Speicherung personenbezogener Daten aus. Egal ob es sich um die Daten der Beschäftigten oder um die personenbezogenen Daten in den Bereichen Vertrieb und Marketing handelt: In den meisten Fällen kommt Standardsoftware zum Einsatz, die je nach Softwareprodukt und Unternehmen nur noch mehr oder weniger stark an die jeweilige Firma angepasst wird. Dabei sind große Änderungen in der Praxis kaum möglich, da diese zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand bei den regelmäßigen Updates führen würden.
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Den kompletten Text finden Sie in der FIfF-Kommunkation 3/2008 "Software Qualität".