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Datenschutz: Offener Brief an den Innenminister

Datenschutz: Einfach. Stark. -- Offener Brief an Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

als Innenminister vertreten Sie die Bundesrepublik Deutschland im Ministerrat bei der Reform des EU-Datenschutzes. Mit Freude haben wir Ihre Äußerungen in den Medien registriert, dass Sie nicht mehr auf das fragwürdige Konzept der „Selbstregulierung“ der Wirtschaft setzen, sondern sich für stärkeren Datenschutz durch gesetzliche Regelung aussprechen.

Demgegenüber hören wir aus Verhandlerkreisen in Brüssel, dass Deutschland hier mitnichten für starken Datenschutz eintritt, sondern tatsächlich das heutige Datenschutzniveau weiter absenken will.

Da in Zukunft die europäische Datenschutzverordnung unser deutsches Datenschutzgesetz direkt ersetzt, betrifft uns eine Verschlechterung des Datenschutzniveaus unmittelbar.

Wir fordern Sie auf: Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen. Wir fordern einen einfachen und starken Datenschutz in Europa:

  • Klare Regeln: Unternehmen brauchen eine ausdrückliche Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger für die Datenverarbeitung. „Legitime Interessen“, die die Datenverarbeitung auch ohne Zustimmung erlauben, müssen klar begrenzt und streng geregelt werden.
  • Keine Datenveruntreuung: Unternehmen und Behörden dürfen nur Daten sammeln, die sie wirklich brauchen, und sie später nicht für einen anderen Zweck wiederverwenden. Die vorgeschlagene nachträgliche Zweckänderung (z.B. Rechnungsdaten für Marketing oder Scoring nutzen) würde Mißbrauch Tür und Tor öffnen.
  • Kein „Wegdefinieren“: Wir fordern klare, umfassende Definitionen und einfache, verständliche Regeln in ganz Europa. Es darf nicht sein, dass Zentralbegriffe wie „Daten“ in der Verordnung so eng oder unklar definiert werden, dass am Ende faktisch nichts  keine Datenverwendung mehr darunter fällt.
  • Schlupflöcher stopfen: Datenschutz darf nicht durch zahlreiche Ausnahmen uneffektiv werden. Datenschutz muss für alle Unternehmen gelten, die in Europa Geschäfte machen. Ausnahmen (z.B. für "pseudonymisierte Daten") erlauben findigen Juristen, das Datenschutzrecht faktisch außer Kraft zu setzen.
  • Beschäftigtendatenschutz: Die EU-Verordnung soll als verbindlicher europäischer Mindeststandard auch für Beschäftigte gelten und zusätzlich Raum für strengere nationale Gesetze lassen.
  • Wirksame Durchsetzung: Recht und Ordnung müssen auch im Datenschutz gelten. Dazu brauchen wir unabhängige Datenschutzbeauftragte, wirksame Kontrollen und spürbare Strafen bei Verstößen.

Wir bitten Sie als den verantwortlichen Minister, zu diesen Forderungen Stellung zu nehmen und freuen uns auf Ihre Antwort bis zum 29. Mai 2013.

Datenschutz ist unser Grundrecht. Sprechen Sie sich im Ministerrat für einen starken Datenschutz aus. Verteidigen Sie das deutsche Datenschutzniveau als Mindeststandard und stellen Sie sich gegen den Einfluss der Konzernlobbyisten, die diese europäische Erungenschaft bekämpfen. Schützen Sie unsere Grundrechte und ermöglichen Sie einen fairen Wettbewerb in Europa.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Hügel
Vorsitzender des Vorstands des FIfF
Mail: sh@fiff.de, Telefon: +49 151 17274808