FIfF-Ko 4/2007: Das hohe Gut der Menschen- und Bürgerrechte darf nicht angetastet werden!
Von Klaus Fuchs-Kittowski
Der hohe Anspruch, der mit dem Begriff Menschen- und Bürgerrechte verbunden ist, wurde erst in unserer Zeit realpolitisch konkretisiert. Mit der Deklaration der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 bekannte sich die internationale Staatengemeinschaft zum Prinzip der überstaatlichen Rechte des Bürgers und somit zumindest indirekt zu einer übernational gültigen Rechtsordnung. Fast alle Staaten der Erde haben heute Verfassungen, die in der einen oder anderen Form auf die Menschenrechte Bezug nehmen. Nur einige Länder, die den Koran zur Grundlage ihrer Verfassung erklärt haben, machen hier eine Ausnahme.
Den gesamten Text finden Sie in der FIfF-Kommunikation 4/2007 "Datensammelwut".