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FIfF unterstützt Kampagne gegen Überwachung am Arbeitsplatz

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Anfang des Jahres hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vorgelegt - ein Gesetz mit weitreichenden Folgen. Das neue Gesetz würde zwar geheime Videoüberwachung verbieten, gleichzeitig aber die offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz massiv ausweiten. Unternehmen könnten durch Screening alle möglichen Daten ihrer Beschäftigten auf Auffälligkeiten abgleichen: Etwa  Stammdaten oder Stempelzeiten, aber auch E-Mails oder Internetzugriffe. Und sie dürften beim bloßen Verdacht einer Straftat solche Beschäftigtendaten sowohl konkreten Personen zuordnen, als auch ohne deren Kenntnis sammeln.

Während das Gesetz die Befugnisse von Unternehmen ausweitet, kümmert es sich nicht um den Schutz von Beschäftigten. Ein Klagerecht für Betriebs- und Personalräte ist nicht im Gesetz enthalten. Das erschwert ihnen, Beschäftigte zu unterstützen - selbst wenn jemand Opfer von illegaler Überwachung wurde.

Die Kritikpunkte sind so zahlreich, dass mit kosmetischen Korrekturen nicht geholfen ist: Der Bundestag muss den Gesetzesentwurf abweisen. Und sich für einen Beschäftigtendatenschutz engagieren, der seinen Namen verdient.

Das FIfF unterstützt gemeinsam mit der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, digitalcourage und beschaeftigtendatenschutz.net die Kampagne von Campact. Bitte unterstützen Sie den Appell - im Interesse eines Beschäftigtendatenschutzes, der seinen Namen verdient!

Unterzeichnen Sie jetzt den Appell von Campact für echten Beschäftigtendatenschutz!

Weitere Hintergründe im 5-Minuten-Info... 

Update: Gemeinsame Pressemitteilung von campact, DVD, digitalcourage und FIfF: "Keine Überwachung am Arbeitsplatz!" - Erfolg für Datenschützer