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Vorratsdatenspeicherung

Die EU will bis zu drei Jahre im nach hinein wissen, wer wann mit wem und womit telefoniert, gesimst oder gemailt hat und wer wann wie lange welche Internetseiten aufgerufen hat.

Wenn es nach dem Willen von Großbritannien, Irland, Spanien und Frankreich geht, sollen alle Telekommunikationsgesellschaften und Internetprovider in den EU-Staaten verpflichtet werden, die Verkehrsdaten aller Telekomunnikationsvorgänge und Internetnutzungen aller Kundinnen und Kunden für mindestens 12 und bis zu 36 Monate zu speichern. Bisher dürfen ohne besondere Verdachtsmomente grundsätzlich nur die Abrechnungsdaten für bis zu sechs Monaten nach Rechnungsversand gespeichert werden. Mit der geplanten Neuregelung würden die Telekommunikations-Verkehrsdaten von 450 Millionen Menschen in der EU für mindestens 12 Monate gespeichert, weil es ja möglich ist, unter Ausnutzung von Telefon, SMS, MMS, E-Mail und Internet Straftaten zu begehen.

Diese geplante Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig, nicht erforderlich und verstößt gegen die Europäische Konvention der Menschenrechte!