Vorratsdatenspeicherung
Die EU will bis zu drei Jahre im nach hinein wissen, wer wann mit wem und womit telefoniert, gesimst oder gemailt hat und wer wann wie lange welche Internetseiten aufgerufen hat.
Wenn es nach dem Willen von Großbritannien, Irland, Spanien und
Frankreich geht, sollen alle Telekommunikationsgesellschaften und
Internetprovider in den EU-Staaten verpflichtet werden, die
Verkehrsdaten aller Telekomunnikationsvorgänge und Internetnutzungen
aller Kundinnen und Kunden für mindestens 12 und bis zu 36 Monate zu
speichern. Bisher dürfen ohne besondere Verdachtsmomente grundsätzlich
nur die Abrechnungsdaten für bis zu sechs Monaten nach Rechnungsversand
gespeichert werden. Mit der geplanten Neuregelung würden die
Telekommunikations-Verkehrsdaten von 450 Millionen Menschen in der EU
für mindestens 12 Monate gespeichert, weil es ja möglich ist, unter
Ausnutzung von Telefon, SMS, MMS, E-Mail und Internet Straftaten zu
begehen.
Diese geplante Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig, nicht
erforderlich und verstößt gegen die Europäische Konvention der
Menschenrechte!