Staatstrojaner

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Die Nutzung von Staatstrojanern gefährdet IT-Sicherheit und Grundrechte. Durch das Ausnutzen und Offenhalten von Sicherheitslücken werden digitale Infrastrukturen und alle Nutzerinnen und Nutzer digitaler Systeme hohen Risiken ausgesetzt. Software wie der Staatstrojaner ist darauf ausgelegt, bei der Installation Sicherheitsmechanismen zu umgehen sowie zu deaktivieren und ist deshalb gefährliche Malware. Auf diese Weise erlagt sie Zugang zu verschlüsselter Kommunikation, Passwörtern, Dateien, Verhaltensdaten, einfach allem. Das FIfF lehnt den Einsatz ab, da er das Recht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme verletzt und die Gefahr einer umfassenden Überwachung birgt, zudem ohne groß nützlich zu sein. Staatliche Akteure dürfen nicht zu einem Risiko für die IT-Sicherheit – und somit für die öffentliche Sicherheit – werden.
Publikationen zu diesem Thema

FIfF-Kommunikation 3/2018
Informatik und Gesellschaft – Staatstrojaner Informatik und Gesellschaft – Staatstrojaner
Meldungen und Posts zu diesem Thema

Gemeinsame Verfassungsbeschwerde in Hessen gegen Polizeigesetz und Verfassungsschutzgesetz eingelegt
02.07.2019
Der Hessentrojaner und die Software Hessendata greifen die Grundrechte an, wir legen daher Verfassungsbeschwerde ein! Der Hessentrojaner und die Software Hessendata greifen die Grundrechte an, wir legen daher Verfassungsbeschwerde ein!

Staatlicher Hausfriedensbruch
2011
Es ist ungeheuerlich! Unser Grundgesetz, geschaffen nach den Erfahrungen einer Diktatur und mühevoll verteidigt vom Verfassungsgericht, kann uns Bürgerinnen und Bürger nicht mehr vor Eingriffen des Staates schützen. Nicht gegen einen bayrischen Innenminister mit der unerschütterlichen Gewissheit, dass nichts an diesem Trojaner grundrechtsverletzend... Es ist ungeheuerlich! Unser Grundgesetz, geschaffen nach den Erfahrungen einer Diktatur und mühevoll verteidigt vom Verfassungsgericht, kann uns Bürgerinnen und Bürger nicht mehr vor Eingriffen des Staates schützen. Nicht gegen einen bayrischen Innenminister mit der unerschütterlichen Gewissheit, dass nichts an diesem Trojaner grundrechtsverletzend...
Ansprechperson zum Thema