FIfF-Kommunikation

FIfF-Kommunikation 3/2018

Informatik und Gesellschaft – Staatstrojaner

Cover der FIfF-Kommunikation 3/2018

Cover der FIfF-Kommunikation

CC BY-ND FIfF e.V.

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Das Bild zeigt eine stilisierte Grafik mit einer zentralen roten Leuchtschrift „Geheimdienst“ auf einem Gebäude, von dem mehrere leuchtend pinke Verbindungen nach unten und zu beiden Seiten verlaufen. Auf dem Haus stehen Parabolantennen und Radome - kugelförmige Abhöreinrichtungen.In der Mitte unterhalb des Wortes „Geheimdienst“ sind fünf Symbole zu sehen, darunter mehrfach ein Trojaner-Icon. Die Verbindungen vom Geheimdienst führen zu fünf unteren Kreisen, in denen jeweils unterschiedliche grafische Symbole zu sehen sind, darunter ein Auto, ein Serverrack, ein Totenkopf, ein Stadtbild und ein Smartphone.

Überwachung, Polizei und Geheimdienste

Die Überwachung der Bürger durch Geheimdienste und Polizei, aber auch die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten darf nur in einem engen rechtsstaatlichen Rahmen stattfinden. Hierzu gibt es Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für deren Einhaltung sich das FIfF einsetzt. Die Überwachung der Bürger durch Geheimdienste und Polizei, aber auch die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten darf nur in einem engen rechtsstaatlichen Rahmen stattfinden. Hierzu gibt es Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für deren Einhaltung sich das FIfF einsetzt.

Vertiefendes zu diesem Thema

Symbolbild eines bedrohlich leuchtenden trojanischen Pferdes auf einer leuchtenden Lötplatine.

Staatstrojaner

Durch das Ausnutzen und Offenhalten von Sicher­heits­lücken werden digitale Infrastrukturen und Nutzer:innen digitaler Systeme hohen Risiken ausgesetzt. Das FIfF lehnt das ab, da so das Recht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme verletzt wird. Durch das Ausnutzen und Offenhalten von Sicher­heits­lücken werden digitale Infrastrukturen und Nutzer:innen digitaler Systeme hohen Risiken ausgesetzt. Das FIfF lehnt das ab, da so das Recht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme verletzt wird.

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